Kinder die bei ihren Eltern gesetzlich mitversichert sind, erhalten eine logopädische Therapie bis zum 18. Lebensjahr kostenfrei.
Ab dem 18. Lebensjahr muss eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Behandlungskosten selbst getragen werden.
Erwachsene in der gesetzlichen Versicherung zahlen ebenfalls 10% der Behandlungskosten, außer sie können eine Zuzahlungsbefreiung ihrer Krankenkasse nachweisen. In diesem Fall ist die Therapie für die Dauer der Befreiung ebenfalls kostenfrei.
Privatpatienten werden vor Behandlungsbeginn über das Honorar informiert. Dieses richtet sich nach Art und Umfang der Behandlung. Das Honorar ist hierbei nur geringfügig höher, als der übliche Mindestsatz. Sodass auch hier keine hohen Selbstkosten entstehen.
Klären Sie jedoch vor Behandlungsbeginn mit ihrer privaten Krankenkasse ab, ob logopädische Leistungen in ihrem gewählten Tarif übernommen werden.